Herr Lodel | 07.03.16Fahrtkostenerstattung auch für Oberstufenschüler?

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Praxis, wonach Schüler ab Klasse 11 keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, für rechtswidrig erklärt. Dies ist einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 05.02.2016 zu entnehmen und wurde ebenso in der lokalen Presse vermeldet. Auch wenn die Landeshauptstadt Dresden Berufung eingelegt hat, kann es zur Sicherung von Ansprüchen für die betroffenen Familien hilfreich sein, jetzt noch einen entsprechenden Antrag zu stellen. Informationen zur Antragstellung (bezogen auf die aktuell gültige Satzung) finden sich unter Schule » Schülerbeförderung.


Wichtige Informationen zur Fahrtkostenerstattung

Wenn der Schulweg die Mindestentfernung von 3,5 km überschreitet, können Sie einen Antrag auf Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten stellen.

Das Antragsformular finden Sie online unter www.dresden.de/schulverwaltung bzw. direkt hier: Online-Antrag zur Schülerbeförderungskosten-Erstattung.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrages.

Die Fahrtkostenerstattung erfolgt laut Satzung Schülerbeförderungskosten.

Unabhängig von der beantragten Beförderungsart wird der gleiche Anteil bezogen auf die Kosten der ermäßigten Jahreskarte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Dresden erstattet.

Die ausgefüllten Anträge geben Sie bitte persönlich oder per Post an das Sekretariat der Schule (Zirkusstraße 7, 01069 Dresden) zurück. Es ist erwünscht, dass Sie den Antrag online stellen; dennoch müssen Sie diesen ausdrucken und an die Schule geben.

Die Bescheide erhalten Sie vom Schulverwaltungsamt.

Diese Bescheide sind aufzubewahren und am Schuljahresende als Kopie mit der Fahrtkostenabrechnung wieder im Sekretariat abzugeben. Das Abrechnungsformular finden Sie ebenfalls auf www.dresden.de/schulverwaltung. Die Einreichung dieser Unterlagen im Sekretariat muss bis zum 30. September des folgenden Schuljahres erfolgen.

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