Sehr geehrte Mitglieder der Fördergemeinschaft,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die dank Ihrer zahlreichen Teilnahme im Januar beschlossene neue Satzung nunmehr alle Hürden genommen hat und insbesondere die aktuellen Anforderungen seitens des Finanzamtes für die Gemeinnützigkeit erfüllt.
Der Vorstand
Auf vielfachen Wunsch wurden während der Weihnachtsferien in den meisten Unterrichtsräumen Uhren aufgehängt.
Diese verdanken wir aber nicht dem Weihnachtsmann, sondern dem Förderverein des MCG.
Als fleißige „Wichtel“, die die Uhren angebracht haben, betätigten sich dankenswerterweise unsere Hausmeister.
Die Uhren sind funkgesteuert und sollten daher immer die richtige Uhrzeit anzeigen.
Für die Schuluhren und die Klingeln gilt das leider nicht, so dass es zu kleineren Abweichungen kommen kann.
Wenn Sie die Fördergemeinschaft durch Mitgliedsbeiträge bzw. Spenden bis 200 € pro Einzelzahlung unterstützt haben, benötigen Sie seit 2013 keine gesonderte Spendenbescheinigung mehr von uns. Zur steuerlichen Anerkennung Ihrer Unterstützung als Zuwendung ist es nunmehr ausreichend, wenn Sie das Schreiben zum "Vereinfachten Zuwendungsnachweis" zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihrer Bank (z. B. Kontoauszug) oder einer elektronischen Buchungsbestätigung beim online-Banking (PC-Ausdruck) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Der Verwendungszweck sollte die Angabe "Spende" oder "Mitgliedsbeitrag" enthalten.
Für Zuwendungen in Einzelbeträgen über 200 € erhalten Sie auch weiterhin eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.
Achtung: Ab sofort bitte nur noch die SEPA-konformen Daten (IBAN/BIC) verwenden!
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